Hausordnung
Startseite Nach oben Anmeldung zur R6 Rektorat Konrektorat Sekretariat Elternbeirat und Schulforum Leitbild Schulprofil Flyer Rundgang Hier_liegt_unsere_Schule Kontaktmailer Hausordnung

 

Nach oben

Hausordnung

der Landgraf-Leuchtenberg-Realschule

Staatliche Realschule für Knaben Osterhofen

erstellt unter Mitwirkung der SMV und des Schulforums

Seewiesen 10, 94486 Osterhofen

(( 09932/671; Fax: 09932/1523; E-Mail: verwaltung@realschule-osterhofen.de)

 

Stand: September 2010

Hinweis: Derzeit wird die Hausordnung neu überarbeitet und neu gestaltet. 

 

Allgemeine Verhaltensregeln

 

Ø  Jegliche Anwendung von Gewalt (physisch oder verbal) und Mobbing ist verboten.

Ø  Auf dem gesamten Schulgelände sind der Genuss von Rauschmitteln und alkoholischen Getränken sowie das Rauchen untersagt.

Ø  Unterrichtsfremde und gefährliche Gegenstände werden von den Lehrkräften eingezogen; dazu zählen auch digitale Medienträger wie z.B. MP3-Player. Die Benutzung von Handys ist auf dem Schulgelände nicht gestattet. Sie sind ausgeschaltet und befinden sich in den Schultaschen.

Ø  Die Schuleinrichtung ist pfleglich zu behandeln. Sachbeschädigungen sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Mutwillige Beschädigungen aller Art müssen die Schüler bzw. die Eltern bezahlen.

Ø  Jeder Schüler ist für seine eigenen Sachen verantwortlich und achtet darauf, dass er nicht durch eigene Nachlässigkeit zum Diebstahl verleitet.

Ø  Für Sachbeschädigungen ist Schadenersatz zu leisten; es haften die/der Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Ø  Für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl an Schülereigentum haftet der Landkreis Deggendorf als Sachaufwandsträger nur im Rahmen der Bedingungen der Garderoben- und Fahrradversicherung.

Ø  Fundgegenstände sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.

Ø  Von der Schule erhaltene Bücher sind einzubinden und pfleglich zu behandeln.

 

Es ist selbstverständlich alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb stört und dem Ansehen der Schule, Mitschülern oder Lehrkräften schadet.

 

 

Vor dem Unterricht

 

Ø  Auf dem Schulweg haben sich die Schüler vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten.

Ø  Fahrräder und motorisierte Fahrzeuge sind auf dem kürzesten Weg auf den vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. Es ist strengstens verboten auf dem Schulgelände damit herumzufahren.

Ø  In den Verkehrsmitteln der Schulbeförderung ist den Anordnungen des Fahrpersonals bzw. der Bustutoren unbedingt Folge zu leisten.

 

 

Im Unterricht

 

Ø  Der Vormittagsunterricht beginnt um 8:00 Uhr und endet um 12:55 Uhr.

Ø  Bei Verhinderung eines Schülers muss die Schule unbedingt bis 8:00 Uhr benachrichtigt werden  
(( 09932/671; Fax: 09932/1523).

Ø  Die Klasse meldet nach Unterrichtsbeginn fehlende Schüler im Sekretariat.

Ø  Der Ordnungsdienst sorgt für ausreichend Kreide, Schwamm sowie Wischer und reinigt nach jeder Stunde die Tafel.

Ø  Zu Beginn jeder Stunde stehen die Schüler zur Begrüßung auf.

Ø  Kopfbedeckungen sind im Unterricht abzunehmen; Kaugummikauen ist im Unterricht verboten.

Ø  Es ist nicht erlaubt sich auf die Fensterbänke zu setzen und die Füße auf den Tisch zu legen.

Ø  Während des Unterrichts darf nicht gegessen bzw. getrunken werden. Strengstens verboten ist das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Fachräume (Informatikräume, Chemie- bzw. Physiksaal usw.).

Ø  Beim Stundenwechsel stehen die Schüler nicht auf den Gängen.

Ø  Während der Heizperiode werden die Fenster nur zum „Schocklüften“ geöffnet.

Ø  Jede Klasse ist für Sauberkeit in ihrem Klassenzimmer verantwortlich. Abfall wird in die in jedem Klassenzimmer vorhandenen Behälter entsorgt und in Restmüll und Papier getrennt.

Ø  Unterrichtsbefreiungen sind rechtzeitig im Sekretariat zu beantragen.

 

 

Pausen

 

Ø  Alle Schüler verlassen die Unterrichtsräume und Gänge und begeben sich unverzüglich in den Pausenhof bzw. die Pausenhalle.

Ø  Auf dem Weg ins Erdgeschoss ist es strengstens verboten auf dem Treppengeländer nach unten zu rutschen.

Ø  Beim Pausenverkauf stellen sich die Schüler ordentlich in zwei Reihen an.

Ø  Der Raum vor dem Lehrerzimmer bis zu den Lehrertoiletten ist kein Pausenraum, darf aber zur Toilettenbenutzung im Erdgeschoss durchquert werden.

Ø  Der Aufenthalt außerhalb des Schulgeländes (auch in der Mittagspause) und in der Fahrradhalle ist nicht gestattet.

Ø  Schneeballwerfen ist auf dem gesamten Schulgelände und an den Bushaltestellen verboten.

Ø  Beim ersten Gong begeben sich die Schüler unverzüglich in die Klassenräume.

Ø  Das Schulgelände ist sauber zu halten. Abfall gehört in die vorgesehenen Behälter. Glasflaschen aus dem Pausenverkauf werden wieder in die aufgestellten Kästen gestellt.

 

 

Nach dem Unterricht

 

Ø  Die Klassenzimmer werden in einwandfreiem Zustand verlassen (Müll entsorgen, Stühle hoch, Tafel wischen, Licht aus, Tageslichtprojektor aufräumen, Fenster zu, Heizung zurückdrehen).

Ø  Auf dem Weg zu den Bussen ist der Zebrastreifen zu benutzen.

Ø  In den Lernräumen können Schüler ihre Hausaufgaben erledigen. Dort verhalten sie sich ruhig und stören sich nicht gegenseitig.

Ø  In der Mittagspause und in Zwischenstunden darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Ausnahmen hierfür kann nur die Schulleitung gewähren.

 

 

Zum Nachdenken:

 

Ein freundlicher Gruß

 

 

Für die Schulleitung:                                               Für den Sachaufwandsträger:

 

 

Für die Schülermitverantwortung:                          Für den Elternbeirat: